|  |   Reiseinformation / Travel information     Belgien  Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50,  außerorts 90, Schnellstraßen 120, Autobahnen 120Promillegrenze: 0,5 (hohe Geldstrafen!)
   Besondere Verkehrsbestimmungen:  
            Höchstgeschwindigkeit  beim Abschleppen 25 km/h (auch auf Autobahnen, deshalb ist es Pflicht, die  nächste Ausfahrt zu benutzen).  Bei  Sicht unter 100 m durch Nebel, starken Regen oder Schneefall müssen  Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden.  Parkverbot  besteht an Bordsteinen mit einer gelben Linie.      Dänemark  Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50,  außerorts 70, Schnellstraßen 70, Autobahnen 70 Promillegrenze: 0,5
    Besondere Verkehrsbestimmungen: 
              Auch  am Tag muss mit Abblendlicht gefahren werden.  An  Straßeneinmündungen bedeuten weiße Dreiecke auf der Fahrbahn "Vorfahrt  gewähren".  Bei  Autobahnzufahrten sind in der Regel entsprechend der Beschilderung (zwei  Pfeile, die sich zu einem Pfeil vereinen) beide Seiten gleichberechtigt und  müssen sich gegenseitig einfädeln lassen. Dieses Schild wird manchmal auch  abseits von Autobahnen verwendet.  Achten  Sie auf die Einhaltung der Parkvorschriften (hohe Bußgelder!).  Storebælt-  und Øresund-Autobahnbrücke sind gebührenpflichtig.     Finnland  Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50,  außerorts 80, Autobahnen 80 Promillegrenze: 0,5 (harte Strafen!)
    Besondere Verkehrsbestimmungen: 
                Außerorts  ist auch tagsüber das Fahren mit Abblendlicht Pflicht.  Straßenbahnen  und Busse im Stadtverkehr haben immer Vorfahrt.  Beachten  Sie die Wildwechsel-Warnschilder: Rentiere oder Elche überqueren häufig - und  vor allem in der Dämmerung - die finnischen Straßen. Die Schilder geben die  ungefähre Länge der Gefahrenzone an. Bei einem Unfall mit einem Rentier oder  Elch müssen Sie unverzüglich die nächste Polizeidienststelle benachrichtigen  (Notruf 112).  Von  Anfang Dezember bis Ende Februar sind Winterreifen (mit der Aufschrift M+S oder  MS sowie mit einer Profiltiefe von mindestens 3 mm) für alle Fahrzeuge bis 3,5  t höchstzulässigem Gesamtgewicht vorgeschrieben. Bei Gespann muss auch der  gebremste Anhänger mit Winterreifen ausgerüstet sein. Schneeketten sind nicht  erlaubt, jedoch Spikes.  Strafen  für Verkehrsverstöße sind verhältnismäßig hoch; die jeweilige Bußgeldhöhe wird  einkommensabhängig ermittelt.     Frankreich  Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50,  außerorts 90, Schnellstraßen 110, Autobahnen 130 Promillegrenze 0,5
 Bei Nässe muss die Geschwindigkeit außerorts um 10, auf Autobahnen um 20 km/h  verringert werden. Wer seinen Führerschein noch keine zwei Jahre besitzt, darf  außerorts höchstens 80, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 110 km/h  fahren.
 Kfz über 3,5 t: außerorts 80, auf Schnellstraßen (2 Fahrspuren in jeder  Richtung) 100, auf Autobahnen 110 km/h.
    Besondere Verkehrsbestimmungen: 
        Abblendlicht  ist bei Regen- und Schneefällen sowie in Tunnels und Galerien vorgeschrieben.Kreisverkehr  hat Vorfahrt, soweit entsprechend beschildert.Vorfahrtsstraßen  enden an den Ortsschildern.Straßenbahn  hat Vorfahrt.Gelbe  Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot.Verkehrsverstöße,  insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, werden im Allgemeinen strenger  geahndet als in Deutschland. Für Alkoholdelikte werden besonders hoche  Geldbußen erhoben. Telefonieren während der Fahrt ist nur mit Freisprechanlage  erlaubt. In der Zone "Bleu" (blau) darf nur mit Parkscheibe geparkt  werden.      Griechenland  Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50,  außerorts 100, Autobahnen 120 Promillegrenze 0,5
    Besondere Verkehrsbestimmungen: 
        Gelbe  Linien an den Straßenrändern in Athen sowie das Schild  "Vorfahrtsstraße" bedeuten auch Parkverbot.Kraftfahrzeuge  müssen mit einem Feuerlöscher ausgestattet sein.Die  Einfuhr von Reservetreibstoff, seine Mitnahme auf Fähren und das Auffüllen von  Reservekanistern an Tankstellen sind verboten.      Großbritannien und Nordirland   Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in Meilen/km/h: innerorts  30/48, außerorts 50/80, Schnellstraßen 60/96, Autobahnen 60/96 Promillegrenze 0,8
   Besondere Verkehrsbestimmungen: 
        Es  wird links gefahren und rechts überholt. Wenn nicht anders angegeben, gilt die  Vorfahrtsregelung "rechts vor links".Parken  ist auf Straßen mit dem Zeichen NO WAITING verboten.Kreisverkehr  hat Vorfahrt.      Irland  Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in Meilen/km/h: innerorts  30/48, außerorts 50/80, Schnellstraßen 50/80, Autobahnen 50/80 Promillegrenze 0,8
    Besondere Verkehrsbestimmungen: 
        Es  wird links gefahren und rechts überholt.Wenn  nicht anders angegeben, "rechts vor links".Parken  ist auf Straßen mit dem Zeichen NO WAITING verboten.Bei  Scheinwerfern mit Asymmetrischem Licht muss der entsprechende Sektor der  Scheinwerferstreuscheibe zugeklebt werden (zu finden in der Betriebsanleitung  Ihres Kfz).      Italien   Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50,  außerorts 80, Schnellstraßen 80, Autobahnen 100 Promillegrenze 0,5
 Anhänger sind bis zu 2,5 m Breite erlaubt
 Zulässige Längen: einachsichge Anhänger 6,5 m (Gespanne 14 m), zweiachsige  Anhänger 8 m (Gespanne 15,5 m).
    Besondere Verkehrsbestimmungen: 
        Bei  Sichtweiten unter 100 m darf überall nur noch 50 km/h gefahren werden (hohe  Geldstrafen!).Alle  nach hinten über das Fahrzeug hinausragende Ladungen müssen mit einer 50 x 50  cm groben, rot-weiß gestreiften Warntafel gekennzeichnet sein.In  schlecht beleuchteten Tunnels und Gelerien ist das Abblendlicht einzuschalten.Straßenbahnen  haben immer Vorfahrt.Privates  Abschleppen auf der Autobahn ist verboten.Parkverbot  besteht an schwarz-gelb markierten Bordsteinen sowie an gelb gekennzeichnet -  z.B. für Taxis und Busse reservierten - Parkflächen.
        Telefonieren  während der Fahrt ist nur mit Freisprechanlage gestattet.Wenden,  Rückwärtssetzen und unerlaubter Spurwechsel im Mautstellenbereich, auf  Autobahnauf- und -abfahren wird mit hohen Bußgeldern, of auch mit Fahrverboten  geahndet.Bußgelder  können auch verhängt werden, wenn Sie Fahrmanöver wie z.B. das Wechseln der  Fahrspur oder das Anhalten nicht durch Blinken anzeigen.Parkverstöße  und Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit besonders hohen Geldbußen  geahndet.      Jugoslawien   Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 60,  außerorts 80, Schnellstraßen 100, Autobahnen 100 Promillegrenze 0,5
    Besondere Verkehrsbestimmungen: 
        Beim  Überholen muss während des gesamten Vorgangs geblinkt werden. Kolonnenspringen  ist verboten.Schul-  oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg  anhalten.Beim  Abschleppen muss an der Frontseite des Schleppfahrzeugs und am Heck des  geschleppten Kfz ein Warndreieck angebracht sein.Jeder  Unfall muss der Polizei gemeldet und ein Schadensprotokoll angefertigt werden.Fahrzeug  mit auffälligen Schäden dürfen das Land nur mit polizeilicher  Schadenbestätigung wieder verlassen.      Kroatien  Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50,  außerorts 80, Schnellstraßen 80, Autobahnen 80 Promillegrenze 0,5
    Besondere Verkehrsbestimmungen: 
        Ein  Satz Glühlampen muss als Reserve mitgeführt werden.Beim  Überholen mus swährend des gesamten Vorgangs geblinkt werden.Kolonnenspringen  ist verboten.Schul-  oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg  anhalten.Beim  Abschleppen muss an der Frontseite des Schleppfahrzeugs und am Heck des  geschleppten Kfz ein Warndreieck angebracht sein.Jeder  Unfall muss der Polizei gemeldet werden.Fahrzeuge  mit auffälligen Schäden dürfen das Land nur mit polizeilicher  Schadenbestätigung wieder verlassen.      Luxemburg  Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50,  außerorts 75, Autobahnen 90 Promillegrenze 0,8
    Besondere Verkehrsbestimmungen: 
        Parkverbot  besteht an Bordsteinen mit einer gelben Linie.Polizeibeamte  können von Ausländern an Ort und Stelle Bußgelder erheben.      Niederlande  Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50,  außerorts 80, Schnellstraßen 80, Autobahnen 80 Promillegrenze 0,5
    Besondere Verkehrsbestimmungen: 
        Auf  mit "B" beschilderten Straßen dürfen nur Fahrzeuge bis max. 2,2 m  Breite fahren.Die  Straßenbahn hat Vorfahrt an Kreuzungen von gleichberechtigten Sraßen.An  Kreuzungen ohne Beschilderung gilt "rechts vor links", aber  Schnellverkehr hat Vorrang vor langsamen Verkehr (Mopeds, Mofas und Fahrräder  sind nicht vorfahrtsberechtigt).Parken  an gelben Bordsteinkanten ist verboten.Für  Parkverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen werden wesentlich höhere  Bußgelder erhoben als in Deutschland.      Norwegen  Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50,  außerorts 60/80, Schnellstraßen 60/80, Autobahnen 60/80. 60 km/h gilt für  Gespanne mit ungebremstem Anhänger, wenn das Aktuelle Gesamtgewicht des  Anhängers mehr als 300 kg beträgt. Promillegrenze 0,2
    Besondere Verkehrsbestimmungen: 
        Auch  am Tag muss mit Abblendlicht gefahren werden.Der  Kreisverkehr hat Vorfahrt.Die  Straßenbahn hat Vorfahrt.Bootsanhänger  dürfen maximal 2,55 m breit sein. Ist der Anhänger über 2,3 m breit und zudem  der Breitenunterschied zwischen Zugfahrzeug und Anhänger größer als 50 cm,  müssen an beiden Außenspiegeln in Fahrtrichtung euronormgerechte, weiße  Rückstrahler angebracht werden.Beachten  Sie die Wildwechsle-Warnschilder: Rentiere oder Elche überqueren häufig - und  vor allem in der Dämmerung - die Straßen. Benachrichtigen Sie nach einem  Wildunfall, bei dem ein Tier verletzt oder getötet wurde, unverzüglich die  nächste Polizeidienststelle.Für  Fahrzeuge ab einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist das  Mitführen von Schneeketten Pflicht, und zwar dann, wenn damit zu rechnen ist,  dass Sie auf verschneiten oder vereisten Straßen fahren müssen.Die  Bußgelder für Verkehrsübertretungen liegen erheblich über den deutschen.  Insbesondere Geschwindigkeits- und Alkoholdelikte werden drastisch geahndet.      Österreich  Höchstgeschwindigkeiten in km/h:Gespann bis 3,5 t - innerorts 50, außerorts 100, Autobahnen 100
 Gespann über 3,5 t - innerorts 50, außerorts 60, Autobahnen 70
 Gespann bis 3,5 t: mit leichten Anhängern bis 750 kg,  Zugfahrzeug maximal 3,5 t zul. Gesamtgeschicht; mit Anhängern über 750 kg  außerorts 80 km/h, auf Autobahnen 100 km/h
 Promillegrenze 0,5
    Besondere Verkehrsbestimmungen: 
        Im  Bereich von 80 m vor und nach einem Bahnübergang darf nicht überholt werden.Vorfahrtsberechtigte  verlieren durch Anhalten die Vorfahrt.An  Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die  gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind.In  den meisten Städten gelten Kurzparkzonen-Regelungen, auf die nur am Beginn und  Ende des Parkbereiches durch ein Schild hingewiesen wird. Handelt es sich um  ganze Stadtgebiete, werden die einzelnen Zonen nicht angezeigt. Die Parkscheine  (max. Geltungsdauer 3 Std.) sind an Automaten, an Tankstellen, in Trafiken  (Tabakläden) und beim ÄAMTC erhältlich. Das Parken auf Fahrbahnen mit  Gegenverkehr ist untersagt, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den  fließenden Verkehr frei bleiben. Am eingeschränkten Halteverbot - mit Ausnahme  von Kurzparkzonen - darf bis zu 10 Miuten gehalten werden. Gelbe Zickzacklinien  am Fahrbahnrand bedeuten Halte- und Parkverbot.Kindern  ist immer das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.Telefonieren  während der Autofahrt ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt.Vekehrszuwiderhandlungen  können an Ort und Stelle mit einem sog. Organmandat (Verwarnungsgeld) bis zu 36  Euro geahndet werden.Schwerwiegendere  Verstöße wie z.B. Alkoholdelikte werden angezeigt.Rechtskräftige  Strafverfügungen oder Bußgeldbescheide ab 25 Euro können auch in Deutschland  vollstreckt werden.      Polen  Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 60,  außerorts 60, Autobahnen 70 Promillegrenze 0,2
    Besondere Verkehrsbestimmungen: 
        Überholen  im Bereich von Kreuzungen ist verboten.Straßenbahnen  haben Vorfahrt an Kreuzungen und gleichrangigen Straßen.Halteverbot  gilt 100 m vor und nach Bahnübergängen.Ab  1. Oktober bis Ende Februar muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren  werden.Telefonieren  mit Mobiltelefonen während der Fahrt ohne Freisprechanlage ist verboten.Jeder  Unfall ist der Polizei zu melden.      Portugal  Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50,  außerorts 70, Autobahnen 100 Promillegrenze 0,5
    Besondere Verkehrsbestimmungen: 
        Fahrer,  die den Führerschein noch kein ganzes Jahr besitzen, dürfen höchsten 90 km/h  fahren.Vorfahrtsregel:  "Rechts vor links", jedoch haben motorisierte Fahrzeuge immer  Vorfahrt vor Radfahrern und Fuhrwerken.      Rumänien   Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50,  außerorts 90, Autobahnen 100 Promillegrenze 0,0
    Besondere Verkehrsbestimmungen: 
        Bei  Unfällen ist immer die Polizei zu verständigen.Ein-  und Ausfuhr von Treibstoffen in Kanistern ist verboten.Überholverbot  auf Brücken.Telefonieren  während der Fahrt ist ohne Freisprechanlage verboten.Es  muss ganzjährig mit Licht gefahren werden.      Schweden  Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50,  außerorts 80, Schnellstraßen 80, Autobahnen 80 Außerorts, auf Schnellstraßen und auf Autobahnen jedoch bei  ungebremsten Anhängern Tempolimit von 50 km/h, wenn der Anhänger beladen ist  und sein Zulässiges Gesamtgewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts  des Zugfahrzeugs übersteigt, der Anhänger leer ist und sein Leergewicht (lt.  Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt.
 Promillegrenze 0,2
    Besondere Verkehrsbestimmungen: 
        Auch  am Tag muss mit Abblendlicht gefahren werden.Die  Straßenbahn hat immer Vorfahrt.Auf  manchen Straßen gibt es abschnittsweise einen besonders markierten rechten  Fahrsteifen. Dieder dient dem bedarfsweisen Ausweichen vor schnelleren  Fahrzeugen.Verkehrsschild  weißes M auf blauem Grund (Mötesplats/Treffpunkt): steht meist an schmalen  Straßen und bedeutet: Gegenverkehr beachten und gegebenenfalls nachfolgende  Ausweichstelle benutzen!Eine  durchgehende, gelbe Linie am Fahrbahnrand bedeutet "Halteverbot".Eine  gestrichelte, gelbe Linie oder eine gelbe Zickzacklinie am Fahrbahnrand bzw.  unser Schild eingeschränktes Halteverbot dedeuten "Parkverbot".In  größeren Städten gelten oft Sonderregelungen für Halten und Parken sowie für  die Aufstellung und Markierung der Schilder. Fragen Sie bei Unklarheiten an Ort  und Stelle nach.Achten  Sie auf Wildwechsel, vor allem in der Dämmerung. Bekannte Wildwechsel sind  ausgeschildert. Wurfde bei einem Unfall mit Wildtieren das Tier verletzt oder  getötet, müssen Sie unverzüglich die Polizei benachrichtigen.Bußgelder  für Verkehrsverstöße sind höher als bei uns. Geschwindigkeitsdelikte werden  streng geahndet.Alkoholdelikte  können schneller als bei uns mit hoher Geldbuße, Haftstrafe und  Führerscheinentzug belegt werden.      Schweiz  Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50,  außerorts 80, Schnellstraßen 80, Autobahnen 80 Übersteigt das zulässige Gesamtgewicht des Anhänger 1.000 kg, ist außerorts nur  60 km/h erlaubt.
 Promillegrenze 0,8
    Besondere Verkehrsbestimmungen: 
        Schienenfahrzeuge  haben innerorts auf gleichberechtigten Straßen Vorfahrt.In  Tunnels Abblendlicht einschalten.Gelbe  kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten  Parkverbot; an gelben Linien am Fahrbahnrand besteht Halteverbot.Auf  Bergstraßen muss gegebenenfalls das abwährts fahrende Fahrzeug rechtzeitig  anhalten.Gespanne  dürfen auf dreispurigen Autobahnen den linken Fahrstreifen nicht benutzen.Telefonieren  während der Autofahrt ist nur mit einer Freisprechanlage erlaubt.Schwere  Verkehrsverstöße, auch Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkoholdelikte,  werden mit besonders hohen Bußgeldern geahndet.      Slowakische Republik   Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 60,  außerorts 90, Autobahnen 130 Promillegrenze 0,0
    Besondere Verkehrsbestimmungen: 
        Telefonieren  mit Mobiltelefonen während der Fahrt ist ohne Freisprechanlage gesetzlich  verboten.Vor  Bahnübergängen beträgt das Tempolimit 30 km/h.Abbiegende  Straßenbahnen haben Vorfahrt.Unfälle  sind der Polizei zu melden, am Unfallort darf nichts verändert werden.Beim  Parken muss ein mindestens 3 m breiter Fahrsteifen für jede Fahrtrichtung frei  bleiben. Zwischen parkendem Kfz und traßenbahn muss ein Abstand von 3,5 m  eingehalten werden.Auf  Brücken und bis zu 15 m vor und nach Bahnübergängen, Tunnels und Unterführungen  besteht Park- und Halteverbot.Parkverbot  gilt auch bei gelben durchgehenden oder unterbrochenen Linien am Fahrbahnrand.      Slowenien  Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50,  außerorts 80, Schnellstraßen 80, Autobahnen 80 Promillegrenze 0,5
    Besondere Verkehrsbestimmungen: 
        Tagsüber  muss das Abblendlicht eingeschaltet sein.Bei  jedem Zurücksetzen des Fahrzeugs muss die Warnblinkleuchte betätigt werden.Schul-  und Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg  anhalten.Während  des gesamten Überholvorgangs muss geblinkt werden.Kolonnenspringen  ist verboten.Ein  Satz Glühlampen muss als Reserve mitgeführt werden.Zwischen  15. November und 15. März müssen Fahrzeuge entweder mit Winterreifen auf den  Antriebsrädern oder Mit Radialreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe auf allen  Rädern ausgerüstet sein.Beim  Abschleppen muss an der Frontseite des Schleppfahrzeugs und am Heck des  geschleppten Kazf ein Warndreieck angebracht sein.Unfälle,  bei denen Personen verletzt wurden oder erhebliche Sachschäden entstanden, sind  der Polizei zu melden. Bei Bagatellschäden kann davon abgesehen werden.Fahrzeuge  mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher  Schadenbestätigung (Portrdilo) das Land wieder verlassen.Die  Geldbußen bei Verkehrsverstößen sind meist deutlich höher als in Deutschland. 
   Spanien  Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50,  außerorts 70, Schnellstraßen sowie auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in  jeder Richtung 80, autobahnähnliche Straßen/ Autobahnen 80 Promillegrenze 0,5
    Besondere Verkehrsbestimmungen: 
        Überholverbot  besteht 100 m vor Kuppen sowie auf Straßen, die nicht auf mindestens 200 m zu  überblicken sind.Abschleppen  durch Privatfahrzeuge ist verboten.Das  Mitführen von Ersatzglühlampen ist vorgeschrieben.Telefonieren  während der Fahrt ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt.Verkehrsverstöße,  insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkoholdelikte, erden mit  hohen Geldbußen geahndet.      Tschechische Republik   Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50,  außerorts 80, Schnellstraßen 130, Autobahnen 130 Promillegrenze 0,0
    Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen  ab: 
        Während  der Winterzeit (Oktober bis März) sind die Scheinwerfer den ganzen Tag über  anzuschalten.Vor  Bahnübergängen gilt ein Tempolimit von 30 km/h.Abbiegende  Straßenbahnen haben Vorfahrt.Unfälle  sind der Polizei zu melden; am Unfallort darf nichts verändert werden.Beim  Parken muss ein mindestens 3 m breiter Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung frei  bleiben. Zwischen parkendem Kfz und Straßenbahn muss ein Abstand von 3,5 m  eingehalten werden.Park-  und Halteverbot auf Brücken und bis zu 15 m vor und nach Bahnübergängen,  Tunnels und Unterführungen.Gelbe  durchgehende oder unterbrochene Linien am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot.Die  Altstadt von Prag und andere Innenstädte sind als Parklizenzbereiche  ausgewiesen. Innerhalb dieses Bereiches dürfen Sie Ihr Fahrzeug nur auf den mit  einem blauben "P"-Schild gekennzeichneten Parkplätzen abstellen.  Andere Parkmöglichkeiten, z.B. entlange den Gehsteigen, sind nur für Anwohner  mit entsprechender Parklizenz.      Türkei  Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50,  außerorts 90, Autobahnen 120 Die Promillegrenze 0,5 gilt für Fahrer von Pkws ohne  Anhänger. Am Steuer aller anderen Fahrzeuge besteht absolutes Alkoholverbot.
   Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen  ab: 
        Fahrradfahrer besteht Helmpflicht.Unfälle,  bei denen Personen verletzt wurden oder erhebliche Schäden entstanden, sind der  Polizei zu melden.Für  Schadenregulierung benötigen Sie ein Polizeiprotokoll.      Ungarn  Gespann – Höchstgeschwindigkeiten in km/h: innerorts 50,  außerorts 70, Kraftfahrstraßen 70, Autobahnen 80Promillegrenze 0,0
    Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen  ab: 
        Außerhalb  geschlossener Ortschaften muss ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden.Vor  Bahnübergängen gilt innerorts ein Tempolimit von 30 km/h und außerorts ein  Tempolimit von 40 km/h; sie dürfen nur mit höchstens 5 km/h überquert werden.Überholen  in Kurven, Auf Kreuzungen und Eisenbahnübergängen ist verboten.Gelbe  Fahrbahnmarkierungen am Fahrbahnrand bedeuten Halteverbot.Verstöße  gegen Halte- und Parkverbote werden streng geahndet und es wird sofort  abgeschleppt.Jeder  Unfall ist zunächst der Polizei und dann der gegnerischen Versicherung zu  melden.Bei  Verkehrskontrollen müssen auch die Ausweispapiere vorgezeigt werden.      Alle Angaben  ohne Gewähr.     |  |